Oder: Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt zwischen Anfang Oktober 2015 und 01.10.2015 erwarben Sie das Farrad der Marke Haibike /Byte im Wert von circa 110 Euro des Maxim Schmidt an einem nich mehr nachvollziehbaren Ort ,obwohl Sie wussten ,dass es zuvor gestohlen worden war. Dabei kam es ihnen darauf an ,in den kostengünstigen Besitz des Fahrrads kommen.
Sie weden daher beschuldigt ,