1 [Die]ses hat Karibʾil Watar, der Sohn des Dhamarʿaliy, Mukarrib von Sabaʾ, während seiner Regierungszeit Almaqahʿ und Sabaʾ übereignet, als er jede Gemeinde eines Gottes und Patrons und eines Bundes und Vertrags einrichtete und dem ʿAthtar drei (3) Schlachtopfer darbrachte und ein[ging zu Haubas und ein Festmahl abhielt] für ʿAthtar und ein Feuer entzündete in Tarah und ʿAthtar und Haubas Gewänder gab, und als er die Gemeinschaften Sabaʾs begründete, so daß sie sich führen ließen und ihrem Aufgebot Erfolg beschieden war, einmütig im Tun dessen, was recht ist,
2 und jeder sich aufmachte, um seinen Besitz zu retten, und als er ʿAthtar und Almaqah ihr beider Recht erfüllte, und so die Wasser seines Oasengebietes Raiman zurückführte, so daß ein Kanal (wieder) ein Kanal wurde und ein Schwemmlandfeld ein Schw[emmland]feld, und er seinen Leitungskanal ʿAhl bis zur Grenze mit einer Dammauer umgab, damit er nicht ungehindert ausfließe nach den beiden Oasengebieten und nach Arʿan, und er die Wassermenge des von einer Dammauer umgebenen Muwattarum wieder auffüllte, das von Haudayum bewässert wird, und er Hasasum und Thurʿatum im Oasengebiet von Maidaʿum erwarb, die ganze Bewässerung durch die Wassermenge von Watar und
3 Waqah, und auf Befehl Karibʾils die Wassermenge von Watar und Waqah floß und strömte, und als er Saʾdum schlug und Nuqbatum und alle Städte von Maʿafiran niederbrannte und Zabir und Zulmum und Arway in Besitz nahm und alle ihre Städte niederbrannte und dreitausend (3000) von ihnen tötete und achttausend (8000) von ihnen gefangennahm und ihren Tribut verdoppelte und ihnen zu ihrem Tribut eine Abgabe an Rindern und Ziegen auferlegte, (in der Höhe dessen,) was sie von ihrem Tribut schuldig blieben
4 und Dhubhan von Qaschrum und Schargab schlug und ihre Städte niederbrannte und ihren Burgberg ʿAsmat und ihre Bewässerungsanlage Sair für Almaqah und für Sabaʾ in Beschlag nahm, und als er Ausan schlug und sechzehntausend (16000) von ihnen tötete und vierzigtausend (40000) von ihnen gefangennahm und Wusr von Lagʾatum bis Hamman plünderte und alle Städte von Anifum niederbrannte und alle Städte von Habban und Dhiyab niederbrannte
5 und ihre beider Oasengebiete plünderte und Nasam, das Oasengebiet von Ruschʾay, und Gurdan plünderte und es in Datinat schlug und alle seine Städte niederbrannte und Tafid schlug und es vernichtete und niederbrannte und seine Oasengebiete plünderte und er es schlug, bis er an das Meer gelangte, und alle seine Städte niederbrannte, welche am Meer lagen, und er es in Wusr schlug, bis er Ausan und seinen König Murattaʿum hinwegfegte; und die Oberhäupter der Ratsversammlung von Ausan hatten es für Samahat bestimmt, er aber bestimmte es zur Tötung
6 und Gefangenschaft; und (als) er die Zerstörung seines Palastes Maswar veranlaßte und die Entfernung aller Inschriften, welche [Karib]ʾil bezeichnet hatte, aus seinem Palast [Maswar] und der Inschriften der Tempel seiner Götter und er [...] seinen Palast Maswar und die Kinder des Almaqah und die Stämmekonföderation, seine Freien und seine Sklaven, aus den Gebieten von Ausan und seine Gebiete und Humdan und seine Gebiete übergab und er die
7 Städte von Sarum ummauerte und seine Oasengebiete instand setzte und sie den Sabäern als Siedlungsgebiet gab, und als er Dahasum und Tubanay schlug und zweitausend (2000) von ihnen tötete und fünftausend (5000) von ihnen gefangennahm und ihre Städte niederbrannte [...] Dahasum und unversehrt ließ den Burgberg [...] und er [Dahas]um und Tubanay und Datinat an Almaqah und an Sabaʾ übergab und er ʿAudum dem König von Dahasum übergab und er
8 die (freien) Bewohner von ʿAudum und ihren Besitz von Ausan weg(nahm und) für die bestimmte, die mit Almaqah und Sabaʾ in ein Bündnis getreten waren, und er den Landbesitz des [...] übergab [...] ihr ganzes Gebiet und Anifum und seine Städte und seine Oasengebiete und seine Burgberge und seine Täler und seine Weidegebiete als Eigentum und Nasam und Ruschʾay und Gurdan bis Fachdh Alw und ʿIrmawu von Kahad und
9 Saiban und sein Gebiet und seine Städte Athach und Maifaʿ und Rathahum und das ganze Gebiet von ʿAbadan und seine Städte und sein Tal und seinem Burgberg und sein Weidegebiet und die (wehrfähigen) Männer von ʿAbadan, seine Freien und seine Sklaven, als Eigentum [... Da]tinat Ahlifawu und Mayasirum und Datinat von Thabirum und Harthawu [und alle] ihre beider Städte und ihre beider Täler
10 und ihre beider Gebiete und ihre beider Oasengebiete und ihre beider Burgberg und ihr beider Weidegebiet als Eigentum und alle qasat der Hörigen von Thabirum und ihre Kinder und ihren Besitz bis zum Meer [...] und ihre Gebiete und ihre Oasengebiete und ihren Burgberg und ihr Tal und ihr Weidegebiet als Eigentum und alle Städte und Gebiete um das Gebiet von Tafid in Richtung nach Dahasum und diejenigen am Meer und alle Küsten dieser Gebiete und das ganze Gebiet von Yalʾay und Schaiʿan
11 und ʿUbarat und Labanat, alle ihre Städte und ihr Ac