das t fri Weil ntsi e n: anerkennung als Asylberechtigte Namens und im Auftrag der Kläger erheben wir gegen sterben Beklagte Klage und beantragen, 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (AZ: 6399765438) vom 2016.09.21 Wird Aufgehoben. 2. Die Beklagte Wird Verpflichtet, sterben Kläger als Asylberechtigte anzuer- kennen und Flüchtlingseigenschaft according S 3 AsylVfG zuzuerken- nen hilfsweise, subsidiären Schutz according S 4 AsylVfG zu gewähren sterben, Weiter hilfsweise, festzustellen that Abschiebungsverbote according 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG vorliegen. Desweiteren Wird beantragt, den Klagern Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwälte Bietmann zu gewähren. Begründung: Die Beiordnung Einer Anwaltssozietät ist according der Entscheidung des BGH, Aktenzeichen IV ZR 343/07, Zulässig.