Antragstellung
Eine Pension muss beantragt werden. Für die einzelnen Pensionsarten sind unterschiedliche Antragsformulare vorgesehen. Auch ein formloses Schreiben wird als Antrag gewertet. Pensionsanträge können bei allen Sozialversicherungsträgern, beim Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Gemeindeämtern gestellt werden. Sämtliche Anträge sind gebührenfrei. Gleiches gilt für alle Dokumente, die zur Vorlage bei Sozialversicherungsträgern ausgestellt werden